PFLEGERECHT
Die demografische Entwicklung in Deutschland und die stetig zunehmende Knappheit in den Sozialkassen führt dazu, dass die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen aus dem Krankenhaus immer mehr in den ambulanten Bereich und die stationäre Altenpflege verlagert wird. Mit der Einführung vollpauschalierter Entgeltsysteme im Krankenhausbereich wird dieser Trend eher noch zunehmen.
Die Versorgung kranker und alter Menschen in Deutschland wird also in erheblichem Umfang durch Pflegekräfte übernommen. Das Recht der Pflege erlangt zunehmende Bedeutung.
Pflegerecht in diesem Sinne hat sehr unterschiedliche Aspekte. Neben haftungsrechtlichen Fragen, die sich immer wieder aus der oft schwierigen Abgrenzung ärztlicher und pflegerischer Tätigkeit ergeben, stehen Fragen des Leistungsrechts der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung und nicht zuletzt auch Fragen der Qualitätssicherung im Bereich der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung im Vordergrund der Betrachtung.
Ihr Ansprechpartner in all diesen Fragen aus dem Bereich des Pflegerechts ist Dr. jur. Klaus Vosteen
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