REISERECHT

Viele Fluggesellschaften verweigern unberechtigter Weise ihren Fluggästen deren Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß EG VO 261/04. Diese Verordnung sieht vor, dass Passagiere bei Annullierungen, Verspätungen oder Überbuchungen seitens der Airlines einen sogenannten Ausgleichsanspruch in Form von Geld oder Unterstützungsleistungen haben. In der Durchsetzung dieser Ansprüche liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Daneben beraten und vertreten wir Sie bei allen Problemen rund um Ihren Urlaub. Ärger mit dem Reiseveranstalter im Vorfeld des Urlaubs oder am Ferienort selber ist leider nicht selten der Fall. Hier gibt es eine Vielzahl von Formalien und Fristen zu beachten, damit Ihre Ansprüche nicht untergehen.

Ihre Ansprechpartnerin: Antje Harsdorff


Weitere Informationen:

 
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